Rechtsmittel

Gegen Entscheide und Verfügungen der Steuerrekurskommission kann Rekurs an das Verwaltungsgericht erhoben werden.

Es muss sich dabei um abschliessende, für die rekurrierende / beschwerdeführende Person nicht wieder gutzumachende Entscheide / Verfügungen der Steuerrekurskommission handeln. Der Rekurs ist innert 30 Tagen nach der Zustellung des Entscheides der Steuerrekurskommission schriftlich und begründet beim Verwaltungsgericht, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, einzureichen. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.